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AMTSTAFEL

Alle Verordnungen bezüglich Coronavirus finden Sie auf der Startseite

26.11.2020 Information Vogelgrippe

11.09.2020 Absichtsmeldung/Kundmachung Teilbebauungsplan Ratschen DOWNLOAD

29.06.2020 Kundmachung Auflage 17. Flächenwidmungsplanänderung

22.06.2020 GeOrg – Der Gemeinde Organisator bringt einige Neuerungen

09.04.2020 Verordnung Waldbrandgefahr

09.04.2020  Verordnung Vorbeugungsmaßnahmen Borkenkäfer 

 01.01.2020 Abgabenverordnungen 2020 zusammengefasst

30.07.2018 Haus und Grund vor Starkregen schützen Download


Bauen im Burgenland

Damit Ihr Traum vom eigenen Haus, vom Zu- oder Umbau oder einem neuen Gartenhäuschen möglichst rasch und unkompliziert wahr werden kann, sollten Sie die einzelnen Schritte gut planen und folgende Hinweise unbedingt beachten:

+Ein Blick in das Grundbuch gibt Ihnen vor dem Kauf Auskunft darüber, ob das Grundstücklastenfrei ist.                  +Ihre Gemeinde informiert Sie über Flächenwidmung, Bebauungsrichtlinien sowie Bebauungspläne (Abstände, Geschoßzahl, Baulinien) und mögliche Gefahrenzonen (zB Hochwasser, Hangrutschgefahr, o.ä.)                  +Informieren Sie Ihre Gemeinde rechtzeitig über das Bauvorhaben und profitieren Sie von der persönlichen Beratung.

+ Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, ob zusätzliche Genehmigungen (Naturschutz-und Landschaftspflegegesetz, Wasserrecht, o.ä.) erforderlich sind.
+ Sind die Nachbarn im Bild? Reden Sie offen über das Bauvorhaben und lassen Sie sich die Zustimmung der Nachbarn bei Bedarf schriftlich geben.
+ Kennen Sie die Fördermöglichkeiten für Häuslbauer im Burgenland? Nützen Sie das umfassende Angebot und informieren Sie sich rechtzeitig!
+ Planer, Architekten oder Baumeister bringen Ihre Wünsche zu Papier und erstellen für Sie einen Einreichplan, der den Bestimmungen des Baugesetzes entspricht.
+ Falls erforderlich, reichen Sie das Ansuchen um eine Baubewilligung rechtzeitig und vollständig bei Ihrer Gemeinde ein.
+ Beginnen Sie mit den Bauarbeiten erst nach ordnungsgemäßer Meldung bei der Baubehörde bzw. falls notwendig mit Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung!
+ Endlich fertig? Sie dürfen Ihr Gebäude erst nach Einbringen der Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde und Erstattung eines positiven Schlußüberprüfungsprotokolls benutzen!


Leitfaden zum Burgenländischen Baugesetz: 

https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Wohnbaufoerderung/Leitfaden_zum_Burgenlaendischen_Baugesetz_2019.pdf

Logo familienfreundliche Gemeinde

Ansiedelungspaket & Familienförderung


Anbei ein Überblick über das Ansiedelungspaket und die Familienförderung Download 


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Sie können die Mülltermine auch als App auf ihr Hand holen >>!

Die aktuellen Termine des BMV >>


Logo Vereinsservice der Gemeinde Deutsch Schützen - Eisenberg

Förderrichtlinien der Gemeinde Deutsch Schützen – Eisenberg

 Förderrichtlinien ab 1. Jänner 2019 Download

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